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   OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 2 U 233/97   

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https://dejure.org/1998,4079
OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 2 U 233/97 (https://dejure.org/1998,4079)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.01.1998 - 2 U 233/97 (https://dejure.org/1998,4079)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 2 U 233/97 (https://dejure.org/1998,4079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 BGB; § 142 Abs. 1 BGB; § 6 Abs. 3 VVG
    Arglistige Täuschung durch einen an Hirnleistungsschwäche Leidenden bei dem Ausfüllen von Versicherungsverträgen; Vorliegen eines allgemeinen Erfahrungssatzes hinsichtlich des Erkennens einer eigenen Hirnleistungsschwäche und Nachvollziehung des Krankheitswerts; Begriff ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; AUB 61 § 15 II Nr. 4; AUB 61 § 17 ; VVG § 6 Abs. 3
    Keine Anfechtung wegen Nichtangabe einer Hirnleistungsschwäche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung durch einen an Hirnleistungsschwäche Leidenden bei dem Ausfüllen von Versicherungsverträgen; Vorliegen eines allgemeinen Erfahrungssatzes hinsichtlich des Erkennens einer eigenen Hirnleistungsschwäche und Nachvollziehung des Krankheitswerts; Begriff ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 123
    Arglistige Täuschung bei fehlenden Angaben über Hirnleistungsschwäche in der Unfallversicherung

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 437
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 2 U 233/97
    Vorsatz erfordert das Wollen der Obliegenheitsverletzung im Bewusstsein des Vorhandenseins der Verhaltensnorm (BGH VersR 1993, 830; Römer/Langheid, VVG, § 6 Rdnr. 55).
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80

    Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 2 U 233/97
    Der Handelnde muss zumindest bedingt vorsätzlich den Willen haben, einen Irrtum zu erregen, und außerdem das Bewusstsein, dass der Irrtum ursächlich für die Entschließung sein kann; zum bedingten Täuschungsvorsatz gehört weiterhin der Nachweis der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Unrichtigkeit der von ihm gemachten Angaben (BGH MDR 1981, 827; Palandt-Heinrichs, § 123 Rdnr. 11; Baumgärtel-Laumen, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., § 123 BGB, Rdnr. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 2 U 233/97
    Einer derartigen Verpflichtung könnte möglicherweise der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG entgegenstehen (BVerfG FamRZ 1991, 1037 [BVerfG 11.06.1991 - 1 BvR 239/90] ).
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